Ausbildung zur Staatlich anerkannten Podologin/zum Staatlich anerkannten Podologen

an der

Staatlich genehmigten Ersatzschule für Podologen

Unterrichtsfächer und Lernfelder

Fachpraktischer Bereich

  • Fußpflegerische Maßnahmen
  • Podologische Behandlungsmaßnahmen
  • Physikalische Therapie
  • Podologische Materialien und Hilfsmittel

Fachtheoretischer Bereich

  • Physik, Chemie
  • Anatomie
  • Spezielle Krankheitslehre
  • Erste Hilfe und Verbandstechnik
  • Arzneimittellehre
  • Material- und Warenkunde
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Physiologie
  • Prävention und Rehabilitation
  • Theoretische Gundlagen der podologischen Behandlung

Berufspraktische Ausbildung

  • Begleitendes Praktikum
  • Berufspraktischer Unterricht

Ausbildungsdauer und Praktika

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre.

Ausbildungsbeginn ist jeweils im Sommer zum Beginn des Sächsischen Schuljahres.

Praktika

Innerhalb der Ausbildungszeit absolvieren Sie Praktika in geeigneten podologischen und medizinischen Einrichtungen Ihrer Wahl. Die Praktika umfassen insgesamt 1000 Stunden (720 Stunden in podologischen Einrichtungen sowie 280 Stunden unter ärztlicher Anleitung).

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Aufnahme in die Ausbildung sind

  • der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie
  • der Nachweis einer Hepatitisimmunisierung A und B.

Kosten und Förderung

Kosten der Ausbildung

Die Schule erhebt für die Ausbildung an der Berufsfachschule für Podologen kein Schulgeld.

Es fallen lediglich Kosten für persönliche Materialien, Werkzeug, Arbeitskleidung sowie für Prüfungen an.

Ausbildungsförderung

Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von SchülerInnen-BAföG.

Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.


Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.

Bewerbung

Was sollte die Bewerbung beinhalten?

Ein kurzes Anschreiben mit Angaben zum gewünschten Ausbildungsberuf und Ausbildungsbeginn

Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum Schulabschluss

das Schulzeugnis

ggf. weitere Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen

Postanschrift

KOMPAKT – Schule mit Zukunft
gemeinnützige Schulträgergesellschaft mbH
Fröbelstraße 17
08056 Zwickau

E-Mail

info@bfsz.de